Almann Statue3

Begräbnis

Im Pfarrbereich existieren neben dem Klosterfriedhof noch drei Friedhöfe:

1) Pfarrfriedhof Kl. Wien (zuständig: Friedhofsverwalterin Heidelinde Novotny, 02736/7549)
2) Friedhof Hellerhof (zuständig: Gemeinde Paudorf, 02736/6575)
3) Friedhof Krustetten (Gemeinde Paudorf, 02736/6575)

Nach einem Todesfall kontaktieren Sie den Gemeindearzt zwecks Totenbeschau:

Dr. Wolfgang Hagel, 3511 Furth

Herrengasse 20 (02732/85300)


Folgende Bestattung ist für Sie zuständig:


1) Klein Wien und Steinaweg: Stadtgemeinde Mautern (02732/83151)


2) Paudorf, Hörfarth, Meidling, Eggendorf, Höbenbach, Krustetten und Tiefenfucha: Karl Ruhrhofer, Landhausen bei Obritzberg (02786/2276)

Normalerweise findet am Tag vor dem Begräbnis eine Gebetsstunde statt.
Als Leiter derselben können angesprochen werden:
Herta Hochgötz (Paudorf), Familie Diewald (Krustetten), Leopoldine Rennhofer (Höbenbach) und Erika Hahn (Steinaweg).
Bitte, den Termin der Gebetsstunde auch auf die Parte setzen!

Wer auf Kranz- und Blumenspenden zugunsten eines wohltätigen Zwecks verzichten will, möge dies ebenfalls auf der Parte vermerken lassen.

Möchten Sie im Hellerhof  oder in St. Blasien bei der Seelenmesse Orgelmusik, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem Pfarrer mit.


Möchten Sie eine Bläsergruppe für die Umrahmung der Beisetzung am Friedhof (oder auch zur Gestaltung der Seelenmesse)  engagieren, wenden Sie sich an die Musikkapelle Paudorf (Musikschule Paudorf: 02736/7540).

 

 

Friedhofsgebührenordnung Klein Wien (NEU ab 1.1.2007)

 

Grabgebühren in Euro:

Einfachgrab      A: 107  B: 160

Doppelgrab       A: 195  B: 292

Einfachgruft     A: 318  B: 477

Doppelgruft     A: 460  B: 690

 

A: Grabbesitzer die in der Pfarre Paudorf-Göttweig oder in Tiefenfucha wohnen

B: Auswärtige: Grabbesitzer, die nicht in der Pfarre Paudorf-Göttweig bzw. in Tiefenfucha wohnen, zahlen plus 50 Prozent.

 

Die Vergabezeit beträgt 10 Jahre.

Ansuchen um Ermäßigung der Gebühr wegen Bedürftigkeit sind an den Pfarrkirchenrat Paudorf-Göttweig (3508 Paudorf, Hellerhofweg 7) zu richten.

Errichtungsgebühr:

Jede Grabänderung (Aufstellen eines Grabmales, Errichtung von Einfassungen, Beibringen von Kiesel etc. ist vorher der Friedhofsverwaltung zu melden.

Errichtung eines Grabdenkmals oder einer Grabeinfassung  ..........................  25  €

Blinddeckelaufschlag...26 €

Seit 1.1.1994 dürfen keine Blinddeckel mehr errichtet werden.

Kranz- und Bukettentsorgung nach Begräbnissen:

Kranz.... 5.- €

Bukett... 1.6 €

Beerdigungsgebühren werden weiterhin keine eingehoben.

Grabstellen an bevorzugter Lage (Kirchenmauer, Friedhofsmauer, Wege etc.) werden weiterhin mit keinem erhöhten Tarif belegt.

Diese Friedhofsgebührenordnung ist gültig ab 1.1.2007. Außer Kraft tritt damit die seit 1.9.2000 gültige  bisherige Ordnung.


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